Ende der PV Einspeisevergütung auch für Bestandsanlagen 2025?

Einspeisevergütung 2025 vor dem Aus? Das müssen PV-Betreiber wissen!

Die Diskussion um die Abregelung von Photovoltaikanlagen und die Kappung der Einspeisevergütung während negativer Strompreise gewinnt an Fahrt. Medienberichte deuten darauf hin, dass es nicht nur Neuanlagen, sondern auch Bestandsanlagen treffen könnte. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck plädiert dafür, die starre Einspeisevergütung abzuschaffen, um das Stromnetz zu entlasten und Speicher stärker in den Markt einzubinden. Doch welche Auswirkungen hat das wirklich? Und was steht tatsächlich im Gesetzesentwurf? Hier werden alle relevanten Aspekte dieser Debatte ausführlich beleuchtet.

Ende der PV Einspeisevergütung auch für Bestandsanlagen 2025?
Ende der PV Einspeisevergütung auch für Bestandsanlagen 2025?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Abregelung von PV-Anlagen soll Netzüberlastungen verhindern,
    betrifft möglicherweise auch Bestandsanlagen.
  • Die feste Einspeisevergütung soll abgeschafft werden, allerdings nur für Neuanlagen.
  • Speicher sollen eine stärkere Rolle spielen, um den Eigenverbrauch zu optimieren.
  • Unklarheit besteht bei der Regelung von Erweiterungen und Repowering.
  • Die wirtschaftliche Integration von Speichern ist entscheidend für den Erfolg der neuen Regelung.

Betrifft die geplante Abschaffung der Einspeisevergütung auch Bestandsanlagen?
Nein, die geplante Abschaffung der festen Einspeisevergütung soll nur für Neuanlagen gelten. Bestandsanlagen könnten jedoch von der Abregelung betroffen sein.

Was steckt hinter der Abregelung von Photovoltaikanlagen?

Die Abregelung von Photovoltaikanlagen ist ein zentrales Element der geplanten Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes. Ziel ist es, Netzüberlastungen zu vermeiden, da aktuell bereits rund 100 Gigawatt an Photovoltaikleistung installiert sind. Davon sind über 40 Gigawatt nicht regelbar, was dazu führt, dass Netzbetreiber teilweise nicht in der Lage sind, auf Schwankungen zu reagieren.

Die Gesetzesänderung sieht vor, dass Netzbetreiber eine Steuerungsmöglichkeit erhalten, um diese Anlagen gezielt herunterzufahren. Eine sogenannte Steuerbox soll eingeführt werden, die primär für Anlagen ab 7 Kilowatt-Peak greifen soll. Auffällig ist, dass im Gesetz nicht explizit zwischen Neu- und Bestandsanlagen unterschieden wird. Es bleibt somit unklar, ob auch bestehende Anlagen betroffen sind.

Für Betreiber von Bestandsanlagen gibt es zumindest eine finanzielle Absicherung: Vergütungen für abgeregelte Energie sollen weiterhin ausgezahlt werden. Doch der Eingriff in bestehende Verträge sorgt für Verunsicherung und Kritik in der Branche.

Die Kappung der Einspeisevergütung und ihre Folgen

Parallel zur Abregelung wird über eine Abschaffung der festen Einspeisevergütung diskutiert. Habeck argumentiert, dass diese Vergütung zur Netzüberlastung beitrage, da es aktuell keinen Anreiz gibt, den Strom selbst zu nutzen oder zwischenzuspeichern.

Das EEG-Konto, das die Differenz zwischen dem Börsenstrompreis und der festen Einspeisevergütung ausgleicht, war zuletzt mit 18 Milliarden Euro im Minus. Insbesondere an Wochenenden und im Sommer, wenn die Last niedrig und die Erzeugung hoch ist, entstehen negative Börsenstrompreise. Dies führt dazu, dass Netzbetreiber zusätzlich zahlen müssen, um den Strom abzunehmen.

Durch die Neuregelung soll der Marktmechanismus gestärkt werden: Anstelle einer fixen Vergütung sollen Betreiber gezielt Speichermöglichkeiten nutzen und den Strom flexibel einspeisen. Die geplante Regelung soll allerdings nur für Neuanlagen gelten.

Wie sich die neuen Regeln auf Bestandsanlagen auswirken

Die zentrale Frage bleibt: Betrifft die Gesetzesänderung auch bestehende Anlagen? Bei der Abregelung gibt es keine eindeutige Abgrenzung zwischen Neu- und Altanlagen, was Spielraum für Interpretationen lässt. Es besteht die Möglichkeit, dass auch Betreiber von Bestandsanlagen eine Steuerbox nachrüsten müssen.

Anders sieht es bei der Einspeisevergütung aus. Hier wurde klargestellt, dass diese Regelung nur für Neuanlagen gelten soll. Bereits bestehende Vergütungsmodelle sollen weiterlaufen, allerdings mit einer möglichen Verschiebung der Vergütungsdauer in die Sommermonate, um Netzüberlastungen im Winter zu vermeiden.

Unklar bleibt, was passiert, wenn eine Bestandsanlage erweitert oder repowert wird. Sollte eine neue Teilanlage hinzukommen, müsste sie nach aktuellem Verständnis unter die neuen Regularien fallen. Inwiefern eine getrennte Abrechnung zwischen Alt- und Neuanlage möglich ist, bleibt offen. Hier dürfte es auf weitere Konkretisierungen in der Gesetzgebung ankommen.

Die Rolle von Speichern und Direktvermarktung

Habeck betont, dass die Abschaffung der Einspeisevergütung den Anreiz zur Speicherung von Strom erhöhen soll. Doch das funktioniert nur, wenn Speicher und PV-Anlagen wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden können.

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Eine mögliche Lösung ist die Trennung von PV-Anlage und Speicher: Die PV-Anlage verbleibt in der EEG-Vergütung, während der Speicher in die Direktvermarktung geht. So könnte tagsüber Solarstrom gespeichert und abends bei höheren Strompreisen ins Netz eingespeist werden.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass zu große Hausspeicher oft nicht wirtschaftlich arbeiten. Ist der Speicher bereits gefüllt, bleibt kaum Spielraum für neue Energie. Deshalb ist eine sinnvolle Steuerung der Einspeicherung und Entladung essenziell, um wirtschaftliche Vorteile zu erzielen.

Fazit

Die geplanten Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz sorgen für Unsicherheit. Während die Abregelung von Photovoltaikanlagen möglicherweise auch Bestandsanlagen betrifft, soll die Abschaffung der Einspeisevergütung nur für Neuanlagen gelten. Dennoch bleibt offen, wie mit Erweiterungen und Repowering umgegangen wird.

Ein entscheidender Punkt ist die Rolle von Speichern und deren Integration in den Markt. Ohne eine klare Trennung von Speicher und PV-Anlage drohen wirtschaftliche Nachteile für Betreiber.

Ob sich das neue Modell bewährt, hängt von der Umsetzung ab. Die geplanten Regelungen könnten langfristig dazu beitragen, das Netz zu stabilisieren und wirtschaftliche Anreize für eine intelligente Nutzung von Solarstrom zu setzen. Dennoch bleibt abzuwarten, wie sich die Gesetzeslage weiterentwickelt.

 

 

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