Förderung für Solaranlagen 2026: EEG, Kredite und Steuern
Die Förderung von Solaranlagen besteht 2026 aus mehreren Bausteinen. Für Photovoltaik kommen Einspeisevergütung, Finanzierung und steuerliche Erleichterungen infrage. Regionale Zuschüsse hängen vom Standort und Budget ab. Solarthermie erzeugt Wärme und folgt anderen Förderregeln als eine stromerzeugende Dachanlage.
Welche Förderart passt zum Vorhaben?
| Baustein | Nutzen | Wichtige Bedingung |
|---|---|---|
| EEG-Einspeisevergütung | Vergütung für eingespeisten PV-Strom | Inbetriebnahmedatum, Leistung und Einspeisemodell |
| KfW 270 | Kredit für geeignete erneuerbare Energieprojekte | Finanzierungspartner und Antrag vor Vorhabenbeginn |
| Umsatzsteuer-Nullsteuersatz | Begünstigte Lieferung und Installation mit null Prozent Umsatzsteuer | Anlage, Standort und Leistung prüfen |
| Einkommensteuerbefreiung | Steuerliche Entlastung begünstigter PV-Einnahmen | Gebäudebezogene und persönliche Leistungsgrenzen |
| Regionale Programme | Möglicher Zuschuss für bestimmte Anlagen | Offenes Programm, Budget und Antragsreihenfolge |
| Heizungsförderung | Unter anderem förderfähige Solarthermie | Passendes Programm und technische Anforderungen |
EEG-Vergütung für neue Anlagen im zweiten Halbjahr 2026
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die geltenden Fördersätze. Für Gebäudeanlagen mit Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026 gelten in der festen Einspeisevergütung folgende Leistungsscheiben:
| Leistungsanteil | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| Bis 10 kW | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| Über 10 bis 40 kW | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| Über 40 bis 100 kW | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Bei größeren Anlagen werden die Anteile gewichtet; der niedrigere Satz gilt nicht rückwirkend für die gesamte Leistung. Beispiel: Bei 12 kW Teileinspeisung entfallen zehn Leistungsteile auf 7,70 und zwei auf 6,66 Cent. Daraus ergeben sich rechnerisch rund 7,53 Cent je eingespeister Kilowattstunde.
Für die Auszahlung müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Bei neuen Anlagen können etwa Regeln zu negativen Strompreisen und technische Vorgaben zur Steuerbarkeit beziehungsweise Einspeisebegrenzung relevant sein. Eine Rechnung mit lückenlos vergütetem Ertrag sollte diese Besonderheiten berücksichtigen. Der Eigenverbrauch ist davon getrennt zu kalkulieren.
KfW 270 ist ein Kredit
Das Programm Erneuerbare Energien – Standard 270 finanziert geeignete Anlagen und Speicher. Privatpersonen müssen einen Teil der erzeugten Energie verkaufen oder ins Netz einspeisen. Den Antrag stellen Sie über einen Finanzierungspartner vor Vorhabenbeginn. Die konkrete Förderfähigkeit und Reihenfolge sollten vor einer verbindlichen Bestellung geklärt sein.
Vergleichen Sie Effektivzins, Zinsbindung, Tilgungsplan und mögliche Sonderzahlungen mit einem normalen Bankangebot. Ein Förderkredit ist nicht automatisch die günstigste Finanzierung für jeden Haushalt. Rechnen Sie Finanzierungskosten getrennt von den erwarteten Stromersparnissen aus.
Welche steuerlichen Entlastungen gelten?
Der Nullsteuersatz nach § 12 Absatz 3 UStG betrifft begünstigte PV-Lieferungen und Installationen einschließlich bestimmter wesentlicher Komponenten und Speicher. Er ist keine allgemeine Steuerfreiheit sämtlicher Arbeiten am Haus. Bei höchstens 30 kWp laut Marktstammdatenregister greift die gesetzliche Vereinfachung für die Standortvoraussetzung.
Für 2026 neu in Betrieb genommene begünstigte Gebäudeanlagen nennt § 3 Nummer 72 EStG bis zu 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 kWp pro Steuerpflichtigem beziehungsweise Mitunternehmerschaft. Beide Grenzen sind zu beachten. Bei mehreren Anlagen, besonderen Betreiberstrukturen und älteren Anlagen müssen die jeweils einschlägigen Voraussetzungen gesondert geprüft werden.
Regionale Zuschüsse vor dem Kauf prüfen
Kommunale Programme können beispielsweise Steckersolargeräte, besondere Fassadenanlagen oder Speicher unterstützen. Eine Suchmaschinenüberschrift oder ein altes Merkblatt belegt jedoch keinen offenen Fördertopf. Entscheidend sind die aktuelle Programmseite, die Richtlinie und eine mögliche Bewilligung.
Fragen Sie nach Antragsberechtigung, förderfähigen Kosten, Kombination mit anderen Hilfen und dem zulässigen Maßnahmenbeginn. Manche Programme verlangen eine Bewilligung vor Bestellung. Andere regeln den Ablauf anders. Übertragen Sie die Bedingungen eines Programms daher nicht auf ein anderes.
Solarthermie: KfW-Heizungsförderung berücksichtigen
Für private Eigentümer bestehender Wohngebäude ist unter anderem KfW 458 relevant. Das Programm umfasst förderfähige solarthermische Anlagen. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent; weitere Voraussetzungen und mögliche Boni hängen vom Vorhaben ab. Im September 2026 liegt der reguläre Kostenhöchstbetrag für die erste Wohneinheit bei 28.000 Euro.
Für die Antragstellung ist ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit der geforderten aufschiebenden oder auflösenden Förderbedingung nötig. Die pauschale Empfehlung, stets erst nach Antragstellung irgendeinen Vertrag zu schließen, wäre hier falsch. Lassen Sie die Unterlagen vorab vom Fachunternehmen beziehungsweise der Energieberatung passend vorbereiten.
Förderung und Wirtschaftlichkeit gemeinsam planen
Stellen Sie eine Rechnung mit realistischen Erträgen, Eigenverbrauch, Netzstrompreis, laufenden Kosten und Finanzierung auf. Prüfen Sie zusätzlich ein Szenario ohne unsicheren regionalen Zuschuss. So erkennen Sie, ob das Vorhaben auch dann tragfähig bleibt, wenn ein Förderbudget ausgeschöpft ist.
Für kleine Anlagen behandelt unser Beitrag die Balkonkraftwerk-Förderung in Schleswig-Holstein 2026. Wer Solarwärme mit einer Gasheizung kombiniert, findet weitere Hinweise im Artikel zur Gas-Hybrid-Heizung.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesnetzagentur: EEG-Fördersätze
- KfW: Erneuerbare Energien – Standard 270
- UStG § 12: Nullsteuersatz
- EStG § 3: Einkommensteuerbefreiung
- KfW: Heizungsförderung 458
- EEG § 9: Technische Vorgaben
- EEG § 51: Negative Strompreise
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