Photovoltaik-Förderung 2026: Zuschüsse, Steuern und Vergütung

Photovoltaik wird 2026 auf unterschiedliche Weise unterstützt: durch steuerliche Entlastungen, eine Vergütung für eingespeisten Strom und bestimmte Förderprogramme. Ein allgemeiner Bundeszuschuss für jede private Dachanlage oder jeden Batteriespeicher folgt daraus nicht. Wer die Bausteine sauber trennt, kann Angebote und Finanzierung besser beurteilen.

Photovoltaik-Förderung 2026: Zuschüsse, Steuern und Vergütung [Bildinhalt mit KI erstellt]
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Vier Förderarten im Überblick

Baustein Wirkung
Umsatzsteuer-Nullsatz Kann begünstigte Lieferungen und Installationen ohne Umsatzsteuer ermöglichen.
Einkommensteuerbefreiung Kann Einnahmen und Entnahmen geeigneter kleiner PV-Anlagen steuerfrei stellen.
EEG-Vergütung Laufende Zahlung für eingespeisten Strom nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Kredit oder Zuschuss Antragsgebundene Finanzierung beziehungsweise Kostenbeteiligung mit eigener Richtlinie.

Nullsteuersatz und Einkommensteuer sind verschieden

§ 12 Absatz 3 UStG sieht für begünstigte Solarmodule, wesentliche Komponenten, Speicher und Installation einen Umsatzsteuersatz von null Prozent vor. Voraussetzungen betreffen unter anderem den Betreiber und den Installationsort. Bis 30 kWp laut Marktstammdatenregister gilt eine gesetzliche Vereinfachung für die Standortvoraussetzungen; das ist keine starre Obergrenze für sämtliche begünstigten Anlagen. Eine allgemeine Dachsanierung wird dadurch nicht automatisch steuerfrei.

Für neue Anlagen 2026 nennt § 3 Nummer 72 EStG bis zu 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem beziehungsweise Mitunternehmerschaft. Maßgeblich sind die dort beschriebenen Gebäudeanlagen. Bei mehreren Anlagen oder besonderen Nutzungsverhältnissen sollten die Grenzen individuell geprüft werden.

Einspeisevergütung bei Inbetriebnahme im zweiten Halbjahr

Für Gebäudeanlagen mit Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026 veröffentlicht die Bundesnetzagentur folgende Sätze der festen Einspeisevergütung:

Leistungsanteil Teileinspeisung Volleinspeisung
Bis 10 kWp 7,70 ct/kWh 12,22 ct/kWh
Über 10 bis 40 kWp 6,66 ct/kWh 10,24 ct/kWh
Über 40 bis 100 kWp 5,44 ct/kWh 10,24
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ct/kWh

Die Stufen gelten anteilig. Bei 15 kWp Teileinspeisung ergibt sich beispielsweise ein gewichteter Satz von rund 7,35 ct/kWh. Der höhere Volleinspeisesatz setzt die entsprechende Betriebsweise und Erfüllung der Meldevorgaben voraus. Er lässt sich nicht mit uneingeschränktem Haushalts-Eigenverbrauch kombinieren.

Technische und wirtschaftliche Regeln mit einplanen

Für neue Anlagen unter 25 kW mit Einspeisevergütung gilt grundsätzlich die Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung am Netzanschluss auf 60 Prozent, bis intelligentes Messsystem und Steuerungseinrichtung eingebaut und die Ansteuerbarkeit erfolgreich getestet sind. Das bedeutet keine pauschale Kürzung des gesamten Jahresertrags um 40 Prozent. Eigenverbrauch, Erzeugungsprofil und Anlagenkonzept beeinflussen die tatsächlichen Verluste. Für bestimmte Steckersolargeräte gelten Ausnahmen.

Negative Börsenpreise können die EEG-Zahlung zeitweise entfallen lassen. Bei Anlagen unter 100 kW greift eine Übergangsausnahme bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem ein intelligentes Messsystem eingebaut wird. § 51a EEG sieht eine Verlängerung des Vergütungszeitraums nach gesetzlichen Regeln vor; sie garantiert keinen eurogleichen Ausgleich jedes entgangenen Betrags.

KfW und kommunale Zuschüsse

KfW 270 ist ein Kredit für geeignete Erneuerbare-Energien-Projekte. Für Privatpersonen gehört grundsätzlich dazu, dass zumindest ein Teil des erzeugten Stroms eingespeist beziehungsweise verkauft wird. Der Antrag läuft vor Vorhabenbeginn über einen Finanzierungspartner. Das frühere Programm 442 nimmt keine neuen Anträge an.

Kommunale Zuschüsse sind eine andere Kategorie. Manche Programme richten sich nur an bestimmte Gebäude, Mieterstrom, Steckersolar oder besondere Zielgruppen. Budgetstopps können bestehende Förderrichtlinien praktisch außer Kraft setzen. Ein noch online stehender Förderbetrag ist deshalb keine Zusage.

Für regionale Einzelheiten bieten unsere Übersichten zur Förderung in NRW und zur Förderung in Hessen einen Einstieg. Prüfen Sie danach den aktuellen Antrag auf der offiziellen Seite der zuständigen Stelle.

Die richtige Reihenfolge schützt den Förderanspruch

  1. Projekt und vergleichbare Angebote vorbereiten.
  2. Aktuelles Programm, Budget, Zielgruppe und Ausschlüsse prüfen.
  3. Zulässigen Vorhabenbeginn und erforderliche Bewilligung klären, bevor Sie bestellen.
  4. Finanzierung und mögliche Kombination mehrerer Programme abstimmen.
  5. Anlage fachgerecht umsetzen, registrieren und geforderte Nachweise fristgerecht einreichen.

Wählen Sie Technik nach Dach, Verbrauch und Wirtschaftlichkeit. Ein Zuschuss verbessert ein passendes Vorhaben; er ersetzt weder eine belastbare Ertragsprognose noch einen Preisvergleich. Rechnen Sie unbewilligte Gelder deshalb nicht als sicheren Bestandteil Ihres Budgets ein.

Quellen und weiterführende Informationen

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