PV-Anlage zu früh in Betrieb nehmen: Achtung Strafe!

Sind Sie im Begriff, eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) zu installieren, und freuen sich auf die umweltfreundliche Stromerzeugung? Wenn Sie Ihre PV-Anlage vor Zählersetzung in Betrieb nehmen und die Fristen für die Anmeldung nicht einhalten, droht Strafe! Denn ein voreiliger Start der Einspeisung kann teuer werden. Ein jüngster Fall hat aufgezeigt, dass das Energiewendeprojekt eines engagierten Bürgers unerwartet mit einer Strafe endete. Der Grund? Die PV-Anlage wurde einen Tag zu früh in Betrieb genommen – eine scheinbar kleine Übertretung mit großem finanziellen Nachspiel. Dieser Vorfall wirft ein Schlaglicht auf die bürokratischen Hürden im Kontext des EEG 2023. Er zeigt, dass gute Absichten und Schnelligkeit manchmal ungewollte Konsequenzen haben können. Entdecken Sie in unserem Artikel, wie Sie derartige Fallen vermeiden und Ihre PV-Anlage rechtskonform betreiben.

Grundlage ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2023

Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2023)
§ 21c Verfahren für den Wechsel
(1) Anlagenbetreiber müssen dem Netzbetreiber vor Beginn des jeweils vorangehenden Kalendermonats mitteilen, wenn sie erstmals Strom in einer Veräußerungsform nach § 21b Absatz 1 Satz 1 veräußern oder wenn sie zwischen den Veräußerungsformen wechseln.

Das heißt vereinfacht: Wenn Sie als Anlagenbetreiber beabsichtigen, erstmals Strom zu einzuspeisen, müssen Sie dies dem zuständigen Netzbetreiber vor Beginn des vorherigen Kalendermonats mitteilen.

3 Beispiele:

  1. Wenn Sie ab dem 20. November Strom einspeisen möchten, müssten Sie die Mitteilung an den Netzbetreiber spätestens bis zum 30. September machen.
  2. Für eine Einspeisung ab 4. Januar wäre die Frist der 30. November des vorherigen Jahres.
  3. Und wenn Sie ab dem 1. Dezember Strom einspeisen wollen, ist die Mitteilung bis zum 31. Oktober erforderlich.
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Wenn Sie ohne eine solche Mitteilung vorher Strom einspeisen, verstoßen Sie gegen die Vorschriften des EEG 2023. Die genauen Strafen oder Bußgelder für einen solchen Verstoß sind im Gesetzestext selbst oder in den damit verbundenen Durchführungsverordnungen definiert. Typischerweise können Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld belegt werden. Dessen Höhe richtet sich nach dem Schweregrad des Verstoßes und der dadurch entstandenen Situation. Es ist ratsam, sich bei einem Fachanwalt für Energierecht oder direkt bei der zuständigen Behörde zu erkundigen, um präzise Informationen zu den Folgen eines solchen Verstoßes zu erhalten.

PV-Anlage zu früh in Betrieb nehmen Praxisfall

pv-magazine.de berichtete im Februar beispielsweise von einem Fall: Ein Anlagenbetreiber hat eine Strafe von 150 Euro erhalten, weil er seine Photovoltaik-Anlage mit 15 Kilowatt Leistung einen Tag zu spät, am 1. Dezember statt am erforderlichen 30. November, angemeldet hat. Eigentlich sollte es doch positiv sein, dass er die Anlage schneller als geplant fertiggestellt hat. Trotzdem folgte, aufgrund der strengen Regeln des EEG, eine Strafzahlung anstatt der Einspeisevergütung für den Januar. Der Fall zeigt, dass eine geringfügige Nichteinhaltung der Meldefristen im EEG zu unerwünschten Strafen führen kann. Ein bürokratisches Desaster in meinen Augen.

Dieser Praxisfall verdeutlicht, dass die strikte Einhaltung der im EEG 2023 festgelegten Fristen zur Anmeldung von Photovoltaik-Anlagen und der Veräußerungsform ihres Stroms unerlässlich ist. Trotz der geringfügigen Verspätung von nur einem Tag und nur wenigen Stunden hatte dies zur Folge, dass keine Einspeisevergütung für den Januar gezahlt wurde und stattdessen die Strafzahlung fällig war.

Die im EEG verankerten Strafen für die Nichteinhaltung der Meldefristen sind klar definiert und lassen den Behörden und Netzbetreibern keinen Ermessensspielraum – sie müssen dem Gesetz folgen. Diese strikte Regelung kann dazu führen, dass auch bei geringfügigen Versäumnissen Strafen verhängt werden, selbst wenn die Anlage schnell errichtet und fertiggestellt wurde. Es wäre wünschenswert, dass diese Regelungen schnellstens geändert werden.

Fazit PV-Anlage zu früh in Betrieb nehmen:

Die Energiewende ist ein komplexes Puzzle, bei dem jedes Teilchen – von der Politik bis zum Privathaushalt – wichtig ist. Doch die Geschichte unseres Lesers lehrt, dass übermäßige Eile vor der offiziellen Inbetriebnahme einer PV-Anlage zu unerwarteten Strafen führen kann. Es unterstreicht die Notwendigkeit einer präzisen Planung und Kommunikation mit dem Netzbetreiber. Gleichzeitig zeigt es, dass es Spielraum für bürokratische Optimierung gibt. Der Vorfall sollte ein Weckruf für alle Beteiligten sein, die Prozesse zu vereinfachen und die Bürger nicht für ihr Engagement zu bestrafen. Lassen Sie sich durch solche Hindernisse nicht entmutigen, sondern nutzen Sie sie als Lerngelegenheit für eine effektive und effiziente Beitrag zur Energiewende.

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