RED-III-Gesetz: Schnellere Genehmigungen für Solaranlagen

Mit dem RED-III-Gesetz setzt Deutschland die EU-Richtlinie RED III zügig in nationales Recht um. Ziel ist die Beschleunigung der Energiewende, insbesondere bei großen Solarprojekten. Kern des Gesetzes sind digitale Verfahren, verbindliche Fristen und rechtliche Vereinfachungen. Behörden müssen schneller reagieren, und Genehmigungsprozesse sollen effizienter laufen. Das Gesetz schafft damit neue Planungssicherheit für Investoren – und fördert damit den raschen Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland.

RED-III-Gesetz: Schnellere Genehmigungen für Solaranlagen
RED-III-Gesetz: Schnellere Genehmigungen für Solaranlagen

Das Wichtigste in Kürze zum RED-III-Gesetz

  • Digitale Genehmigungsverfahren ab November 2025: Alle Prozesse laufen elektronisch, wodurch Bürokratie verringert wird.
  • Beschleunigungsgebiete für Wind, nicht für Solar: Solarprojekte profitieren nur indirekt von schnelleren Verfahren.
  • Verbindliche Fristen erhöhen Planungssicherheit: Klare Maximalzeiten für Genehmigungen verbessern Investitionsbedingungen.
  • Klare Fristen für Behördenrückmeldungen: Militärische und flugsicherungsrelevante Einwände müssen in 5 Werktagen erfolgen.
  • Repowering wird erleichtert: Der Austausch alter Anlagen durch moderne, leistungsstärkere Technik ist gesetzlich unterstützt.

Welche Änderungen bringt das RED-III-Gesetz für große Solarprojekte in Deutschland?

Das RED-III-Gesetz bringt schnellere Genehmigungen, digitale Verfahren, verbindliche Fristen und mehr Rechtssicherheit – allerdings ohne spezielle Beschleunigungsgebiete für Solaranlagen.

Vereinfachte Genehmigungen durch digitale Verfahren

Das RED-III-Gesetz führt ein verpflichtendes digitales Genehmigungsverfahren für alle Erneuerbare-Energien-Vorhaben ein. Ab dem 21. November 2025 müssen Anträge vollständig elektronisch eingereicht und bearbeitet werden. Dies betrifft auch umfangreiche Solarprojekte auf Freiflächen. Die elektronische Abwicklung soll nicht nur Zeit sparen, sondern auch Transparenz und Nachverfolgbarkeit verbessern. Ziel ist ein vollständiger Abbau analoger Bürokratieprozesse, die bislang Genehmigungen oft über viele Monate verzögert haben. Laut Gesetz müssen die Genehmigungsbehörden standardisierte digitale Schnittstellen bereitstellen.

Darüber hinaus werden alle erforderlichen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange in das System integriert. Insbesondere für Unternehmen, die mehrere Projekte parallel planen, bedeutet das digitale Verfahren mehr Übersicht und verlässliche Abläufe. Das Gesetz verpflichtet die Behörden zur Einhaltung der Fristen, was die Bearbeitungsdauer spürbar reduzieren soll. Im besten Fall lassen sich große Solarprojekte künftig innerhalb von wenigen Monaten genehmigen. Dieser Schritt ist Teil des Ziels, Investitionsstaus aufzulösen und den Zubau von PV-Leistung massiv zu beschleunigen.

Verbindliche Höchstfristen für Genehmigungen

Ein zentrales Element des RED-III-Gesetzes sind die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstfristen für Genehmigungsverfahren. Diese richten sich nach Art und Umfang der jeweiligen Anlagen. Für einfache Vorhaben wie kleinere PV-Projekte sind laut Gesetz Entscheidungsfristen von höchstens drei Monaten vorgesehen. Komplexere Genehmigungen, etwa bei Anlagen mit Netzanschluss oder Speicherintegration, dürfen bis zu sechs Monate beanspruchen. Wird die Frist überschritten, gelten Genehmigungen als „fiktiv erteilt“, sofern keine begründete Ablehnung erfolgt. Diese neue Regelung verschafft Projektträgern deutlich mehr Planungssicherheit.

Besonders Investoren und Kommunen profitieren, da sie nun klar kalkulieren können, wann ein Projekt baureif wird. Die verbindlichen Zeitrahmen betreffen auch die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die Beteiligung der Öffentlichkeit. Für die Bundesländer bedeutet dies eine Umstellung der internen Verwaltungsabläufe. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) müssen neue Fristenmodelle bis November 2025 umgesetzt sein. Damit wird die Bearbeitungszeit im Vergleich zu früheren Verfahren deutlich verkürzt – ein wichtiger Hebel für die Zielerreichung der Energiewende.

Behördenkoordination und Fristverkürzung bei Einwänden

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des RED-III-Gesetzes betrifft die Koordination mit beteiligten Behörden. Vor allem militärische Stellen, Luftfahrtbehörden und Flugsicherungsstellen hatten in der Vergangenheit häufig Genehmigungen verzögert oder blockiert. Das neue Gesetz verpflichtet diese Institutionen nun zur Rückmeldung innerhalb von fünf Werktagen. Erfolgt keine Reaktion in dieser Frist, wird von einer Zustimmung ausgegangen. Diese Neuregelung soll verhindern, dass Solar- und Windprojekte durch langwierige Stellungnahmen ausgebremst werden.

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Gerade in Gebieten mit militärischer Nutzung hatte dies in der Vergangenheit zahlreiche Projekte verzögert. Die neue Verfahrensstruktur sorgt für mehr Klarheit und verhindert Abstimmungsprobleme. Für Antragsteller schafft die schnelle Rückmeldung mehr Planungssicherheit. Auch die Behörden profitieren von klaren Zuständigkeitsregelungen, wodurch interne Prozesse optimiert werden können. Der Gesetzgeber erwartet dadurch eine spürbare Beschleunigung bei Großprojekten mit potenziellen Konfliktlagen.

Repowering als strategische Option erleichtert

Das RED-III-Gesetz berücksichtigt nicht nur Neuanlagen, sondern schafft auch bessere Rahmenbedingungen für Repowering. Der Austausch veralteter Solar- oder Windkraftanlagen durch leistungsstärkere Technik gilt als besonders effizient. Vor allem Flächen mit bestehenden Genehmigungen lassen sich damit neu erschließen. Das Gesetz ermöglicht eine vereinfachte Prüfung, sofern die neue Anlage innerhalb derselben Fläche realisiert wird. Zudem entfallen in vielen Fällen aufwendige UVP-Prüfungen, wenn die Gesamtwirkung der neuen Anlage niedriger oder gleich bleibt.

Das betrifft auch Schall- und Lichtemissionen. Repowering gilt als Schlüssel zur Flächeneffizienz in dicht bebauten Regionen oder auf bereits genutztem Agrarland. Laut Bundesnetzagentur ist das Potenzial besonders im Süden Deutschlands groß. Betreiber profitieren von geringeren Verfahrenskosten und einer kürzeren Projektdauer. Auch Netzbetreiber begrüßen das Vorhaben, da modernisierte Anlagen effizienter in die Stromnetze integriert werden können. Damit wird der Austausch alter PV-Freiflächenanlagen attraktiver.

Keine rechtlich festgelegten Solar-Beschleunigungsgebiete

Ein Kritikpunkt aus der Branche betrifft die fehlende rechtliche Verankerung von Beschleunigungsgebieten für Solaranlagen. Während für Windkraft im Baugesetzbuch klare Vorrangflächen definiert wurden, fehlt diese Regelung für Freiflächen-Solaranlagen. Auch eine optionale Festlegung über den Flächennutzungsplan wurde im finalen Gesetzestext nicht berücksichtigt. Die EU-Richtlinie RED III hätte Spielraum für solche Regelungen geboten. Sie schreibt vor, dass kombinierte Solar- und Speicherprojekte innerhalb von drei Monaten genehmigt werden sollen.

Dieser Handlungsspielraum wurde in Deutschland nicht ausgeschöpft. Die Solarwirtschaft bemängelt, dass so eine große Chance für zusätzliche Dynamik verloren geht. Auch die Integration von Batteriespeichern wurde nicht explizit vereinfacht. Projektentwickler fordern daher eine Nachbesserung durch die Bundesländer oder über Verordnungen auf Bundesebene. Derzeit bleibt der Ausbau von PV-Anlagen auf Freiflächen an lokale Flächenkonzepte und langwierige Planungsprozesse gebunden. Die fehlende Festschreibung der Beschleunigungsgebiete verlangsamt somit den Markthochlauf.

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Gesamtziel: Ausbau auf 80 Prozent Stromanteil bis 2030

Das RED-III-Gesetz ist Teil der deutschen Klimaziele, die einen Anteil von 80 Prozent erneuerbarem Strom bis 2030 anvisieren. Der Brutto-Endenergieverbrauch soll bis dahin zu mindestens 42,5 Prozent durch grüne Energie gedeckt werden. Um diese Ziele zu erreichen, müssen jährlich rund 22 Gigawatt Photovoltaik-Leistung neu installiert werden. Die Gesetzesänderungen schaffen dafür wichtige Grundlagen. Neben Photovoltaik betrifft dies auch Windenergie, Geothermie und Wärmepumpen.

Der Gesetzgeber sieht in der Vereinfachung der Genehmigungswege den zentralen Hebel, um Investitionen zu mobilisieren. Auch kommunale Akteure erhalten mehr Spielraum für Planung und Umsetzung. Die Entschlackung der Verfahren ist dabei nicht nur wirtschaftlich, sondern auch klimapolitisch notwendig. Angesichts steigender Energiepreise und geopolitischer Unsicherheiten ist der Ausbau erneuerbarer Energien alternativlos. Das RED-III-Gesetz legt die Grundlage dafür, dass Deutschland international wettbewerbsfähig und energieunabhängig bleibt.

Fazit: RED III ist ein Gamechanger mit Lücken

Das RED-III-Gesetz ist ein echter Meilenstein für den Ausbau großer Solarprojekte in Deutschland. Digitale Verfahren, klare Fristen und schnellere Abläufe geben Investoren Rückenwind. Dennoch bleiben Lücken – etwa bei Beschleunigungsgebieten für Solarprojekte. Hier muss nachgebessert werden. Insgesamt zeigt das Gesetz aber: Deutschland nimmt Tempo auf – und bringt die Energiewende entscheidend voran.

Quellen:

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